Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Nordrhein-Westfalen wird von den beteiligten Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften gebildet zu gemeinsamem Zeugnis und Dienst. Die Mitglieder bekennen mit der Basis des Ökumenischen Rates der Kirchen von 1961 den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland. Sie trachten darum gemeinsam zu erfüllen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Die Arbeitsgemeinschaft dient der ökumenischen Zusammenarbeit und Entwicklung im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen durch Erfüllung folgender Aufgaben:
(Zusammengestellt nach den Grundsatzbeschlüssen der Vollversammlungen)